Versicherungs-News

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Aktuelle News

Exportwirtschaft schöpft Hoffnung
Nachdem das zweite Quartal der deutschen Exportwirtschaft bereits ein Wachstum von 2,0 Prozent gegenüber dem Vorquartal beschert hat, macht sich vermehrt Optimismus breit. Das vom ifo Institut erhobene Stimmungsbarometer stieg von minus 2,8 Punkten im Juli auf plus 9,6 im August – der kräftigste Anstieg seit Juni 2020. Zuletzt waren die exportierenden Unternehmen im Februar […]
Welche Versicherung greift bei Waldbrandschäden?
Rund um den Globus häufen sich verheerende Waldbrände. Auch in Deutschland wächst die Gefahr, wie die jüngsten Evakuierungen in Hürtgenwald und Monschau zeigten. Der Deutsche Wetterdienst zählte bis Anfang August circa 22 Tage mit hoher oder sehr hoher Waldbrandgefahr; im gleichen Zeitraum der Jahre 1991 bis 2020 waren es im Mittel rund zehn Tage. Wenn […]

BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen

Wer eine Immobilie in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, kann im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten.

Im verhandelten Fall ging es um eine Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Mann finanziell klamm war und deshalb 40 Prozent des gemeinsamen Eigenheims an zwei Käufer veräußerte.

Im Gegenzug stellten die Erwerber sie von einem hälftigen Bankdarlehen frei, was auf einen Kaufpreis von 55.000 Euro hinauslief.

Kurz darauf musste das Objekt zwangsversteigert werden. Ein Wertgutachten bezifferte den Immobilienwert auf 690.000 Euro – 40 Prozent der Immobilie hätten demnach 276.000 Euro kosten müssen.

Die Verkäuferin klagte daraufhin auf Rückabwicklung wegen Sittenwidrigkeit.

Die BGH-Richter gaben ihr recht, da das eklatante Missverhältnis zwischen Verkaufspreis und tatsächlichem Wert auf ein wucherähnliches Rechtsgeschäft schließen lasse.

Dazu reiche schon eine Spanne von 100 Prozent; beim Fünffachen wie in diesem Fall sei davon auszugehen, dass die Käufer die Notlage der Verkäuferin mit verwerflicher Gesinnung ausgenutzt haben.

Jener steht deshalb Schadensersatz zu, denn eine Rückabwicklung ist nach der erfolgten Zwangsversteigerung nicht mehr möglich.